Biologie

Biologie und Ökologie

Wir finden die geeignete Lösung für Ihre Projekte und unterstützen Sie bei allen Phasen der Planung

Die ökologische Begleitplanung für (Bau)projekte aller Art wird leider häufig vernachlässigt, unter dem Motto "das lassen wir uns dann vorschreiben". Dadurch entsteht oft der Eindruck als würde dieser Bereich lästige Verzögerungen und kostspielige Projektänderungen nach sich ziehen. Ein alternativer Ansatz, der in den allermeisten Fällen viel Geld und Nerven spart ist es, die naturschutzfachlichen Gegebenheiten gleich zu Anfang des Projektes, wo Änderungen und Anpassungen noch einfach und vor allem ohne einer Abänderung bereits bestehender Planungen möglich sind, abzuklären.

Wir sind Spezialisten im Bereich der Ökologie und decken dadurch verschiedenste Fachbereiche und Tiergruppen planerisch ab. Ebenfalls können wir  ingenieurbiologische Lebensraumgestaltungen planen, Baumkontrollen auf Fledermausbesiedelung anbieten (SKT) und führen ökologische Bauaufsichten durch.  Durch unsere offene Kommunikation mit allen Beteiligten (Projektwerber und Behörden) können wir die Kommunikationswege kurz und den Informationsfluss zügig gestalten. Somit hat der Projektwerber mit der angefertigten Begleitplanung die Sicherheit, dass die darin geplanten Maßnahmen auch von allen Beteiligten akzeptiert werden und es kommt zu keinen Überraschungen und dadurch Verzögerungen bei der Verhandlung.

Die von uns abgedeckten Arbeitsfelder sind:


- Reptilien

- Amphibien

- Fledermäuse

- Haselmaus und Kleinsäuger

- Libellen

- Ornithologie

- Vegetationsökologie



Ebenfalls können wir  hydromorphologische Ist-Bestandserhebungen

anbieten.


Hier finden sie ein Video, das den Tätigkeitsbereich des Ingenieurbüros für Biologie erklärt.


IMG_3034
IMG_0981
imm017_18A
IMG_3323
Weibchen24Seite
_4270354_post
IMG_5753
IMG_5732

Ökologische Begleitplanung

Bei der ökologischen Begleitplanung wird ein Vorgehen festgelegt, welches sicherstellt, dass der geplante Eingriff nicht gegen geltendes Naturschutzrecht verstößt. Der Planung voraus geht zunächst eine genaue Erhebung der vorkommenden Tierarten, die vom Eingriff direkt oder indirekt betroffen sind. Zusätzlich wird die Eingriffsfläche und die nähere Umgebung auf geschützte Vegetationsformen, bekannte Biotope und Lebensräume überprüft.

Gerade beim Vorkommen von Reptilien muss die Erhebung sehr genau vorgenommen werden und kann unter Umständen ein ganzes Jahr in Anspruch nehmen, da Reptilien ihren Lebensraum nicht das ganze Jahr hindurch flächendeckend nutzen. Teilbereiche dienen der Überwinterung. Hier trifft man die Tiere nur im Frühjahr und im Herbst an. Andere Teilbereiche werden als Sommerlebensraum oder als Brutplatz genutzt. Hier kann man die Tiere wiederum im Frühjahr oder Herbst nicht nachweisen, sondern nur im Sommer. Jeder dieser Teillebensräume ist jedoch wichtig zum Erhalt der Population. Deshalb sind gerade bei dieser Tiergruppe mehrere Begehungstermine zu verschiedenen Zeitpunkten bei geeigneter Witterung nötig.

Die Planung richtet sich nach den vorgefundenen Tierarten und Lebensräumen. Vor Beginn der Bauarbeiteten muss sichergestellt werden, dass keine Tiere durch den Eingriff zu Schaden kommen. Zusätzlich muss der dadurch verloren gegangene Lebensraum ersetzt werden. So beinhaltet eine Begleitplanung Maßnahmen zur Absiedelung der Tiere aus dem Baubereich und zur Sicherstellung, dass diese während des Baus nicht wieder einwandern. Der durch die Baumaßnahem verloren gegangene Lebensraum wird durch sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures, Übersetzung etwa Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) kompensiert. Zusätzlich werden manchmal noch weitere Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen benötigt. Diese Punkte werden alle in der ökologischen Begleitplanung behandelt, nachvollziehbar dargestellt und liegen den Einreichunterlagen bei.

Ökologische Bauaufsicht 

Laut Salzburger Naturschutzgesetzt (§50) hat die ökologische Bauaufsicht folgende Aufgaben wahrzunehmen:


- Die ständige Überprüfung der Ausführung des Vorhabens auf Einhaltung der Vorschreibungen der Naturschutzbehörde

- Die Beanstandung festgestellter Abweichungen unter Setzung einer angemessenen Frist für die der Bewilligung entsprechende Ausführung des Vorhabens.

- Die Berichtlegung an die Naturschutzbehörde, sollte eine Beanstandung nicht fristgerecht erledigt werden.

- Die fachliche Beratung bei der Erfüllung der behördlichen Vorschreibungen.


Somit prüfen wir, als ökologische Bauaufsicht, die Erfüllung der ökologisch relevanten Auflagen, dokumentieren deren Durchführung und stellen die Umsetzung während der Bauphasen sicher. Sollten sich während der Bauphasen ungeplante Änderungen ergeben, wird von der ökologischen Bauaufsicht deren ökologische Auswirkung überprüft und diese dokumentiert. Es werden Maßnahmen festgelegt, um Beeinträchtigungen an der Natur zu minimieren.


Wer als ökologische Bauaufsicht für das jeweilige Projekt tätig sein soll, bleibt dem Inhaber der naturschutzbehördlichen Bewilligung überlassen. Die ökologische Bauaufsicht muss jedoch der Behörde gegenüber bekannt gegeben werden. Diese prüft dann deren fachliche Eignung. Die ökologische Bauaufsicht kann auch bereits vor Bescheiderlassung bestimmt werden und kann dann namentlich im Bescheid aufgeführt werden.